Dem deutschen Standesamt muss die Ehefähigkeit beider zukünftigen Ehepartner nachgewiesen werden. Dies bedeutet, dass neben Ihren deutschen Dokumenten auch die thailändischen Unterlagen Ihrer Verlobten beizubringen sind.
Der Umfang der Unterlagen, was die Dokumente aus Thailand angeht, richtet sich danach, ob bei ihrer thailändischen Partnerin Vorehen und/oder Namensänderungen vorliegen.
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