Genügt für die Heirat in Thailand eine erweiterte Meldebescheinigung?


Nein. Die Deutsche Botschaft Bangkok verlangt für die Ausstellung einer Konsularbescheinigung ein gültiges Ehefähigkeitszeugnis. Eine erweitere Meldebescheinigung genügt demnach nicht.

Welche Unterlagen Sie hierfür von ihrer Partnerin aus Thailand benötigen, erfahren Sie beim für Sie zuständigen Standesamt.

Wir bieten die Fertigung der nötigen Übersetzungen der thailändischen Dokumente Ihrer Partnerin an. Wir sind gerichtlich vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache mit bundesweiter Zulassung. Darüber hinaus übernehmen wir auch die Legalisation der thailändischen Urkunden bei der Deutschen Botschaft Bangkok.

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Genügt für die Heirat in Thailand eine erweiterte Meldebescheinigung?

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