Meine thailändische Verlobte ist geschieden. Welche Dokumente sind in diesem Fall erforderlich?


Das deutsche Standesamt fordert in diesem Fall neben dem Hausregisterauszug, der Geburtsurkunde, dem Antrag zum Familienregister des Zentralregisteramtes und der Ledigkeitsbescheinigung Ihrer thailändischen Verlobten auch Nachweise über Eheschließung und -auflösung.

Als Nachweise sind der Heiratseintrag, die Scheidungsurkunde und der Scheidungseintrag Ihrer thailändischen Freundin beizubringen – bei mehreren Vorehen für jede dieser. Verstarb der Ehemann während der Ehe, so ist statt der Scheidungsunterlagen die Sterbeurkunde einzureichen.

Alle thailändischen Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).

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