In der Regel ja. Die meisten deutschen Standesämter fordern einen Echtheitsvermerk auf den thailändischen Dokumenten, angebracht von der Deutschen Botschaft in Bangkok.
Ob das Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes eine solche Legalisation der thailändischen Originaldokumente fordert, erfragen Sie am besten dort (s.a. unter Legalisierung der thailändischen Unterlagen).
Im Falle der Eheschließung in Deutschland/Eintragung einer Lebenspartnerschaft müssen die thailändischen Dokumente in jedem Fall legalisiert werden, und zwar vor der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Über unser Büro in Bangkok kümmern wir uns auch um die Legalisation der thailändischen Dokumente Ihrer Verlobten.
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