Das Oberlandesgericht in Düsseldorf verlangt, dass die Übersetzungen der Unterlagen meiner thailändischen Verlobten hier in Nordrhein-Westfalen gefertigt werden. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?


Nein. Deutsche Behörden, also auch die Oberlandesgerichte und Standesämter, sind angehalten beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern zu akzeptieren. Ob die Vereidigung hierbei am Landgericht Heilbronn, Berlin, Hamburg oder Stuttgart erfolgte, ist irrelevant.

Von uns gefertigte Übersetzungen thailändischer Dokumente können bundesweit verwendet werden, also auch in Köln, Hamm und Düsseldorf.

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Das Oberlandesgericht in Düsseldorf verlangt, dass die Übersetzungen der Unterlagen meiner thailändischen Verlobten hier in Nordrhein-Westfalen gefertigt werden. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?

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