Nein. Das Ehefähigkeitszeugnis für die Heirat in Thailand reichen Sie bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein, worauf Sie
gegen die Zahlung einer Gebühr und nach Bearbeitungszeit von derzeit zwei bis sechs Arbeitstagen eine in thailändischer und deutscher Sprache verfasste Konsularbescheinigung erhalten (s. auch unter Heirat in Thailand – Das Ehefähigkeitszeugnis).
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Muss ich das Ehefähigkeitszeugnis vor der Heirat in Thailand noch übersetzen lassen?