Welche Unterlagen verlangt das Gericht für den Erlass eines Beschlusses in Sachen Vaterschaftsanerkennung?


Neben Personalausweis und Hausregister der Kindesmutter muss selbstverständlich auch die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorgelegt werden. An Unterlagen aus Deutschland wird erfahrungsgemäß lediglich eine Übersetzung Ihres deutschen Passes verlangt. Je nach Provinz müssen Passkopie und Übersetzung bei der Deutschen Botschaft Bangkok und dem Thailändischen Außenministerium in Bangkok überbeglaubigt werden.

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