Neben Personalausweis und Hausregister der Kindesmutter muss
selbstverständlich auch die Geburtsurkunde Ihres Kindes vorgelegt
werden. An Unterlagen aus Deutschland wird erfahrungsgemäß lediglich
eine Übersetzung Ihres deutschen Passes verlangt. Je nach Provinz müssen
Passkopie und Übersetzung bei der Deutschen Botschaft Bangkok und dem
Thailändischen Außenministerium in Bangkok überbeglaubigt werden.
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Welche Unterlagen verlangt das Gericht für den Erlass eines Beschlusses in Sachen Vaterschaftsanerkennung?