Mein Name steht in der thailändischen Geburtsurkunde. Damit ist doch die Vaterschaft anerkannt oder?


Nein. In einer thailändischen Geburtsurkunde als Vater verzeichnet zu sein, genügt nach deutschem Recht nicht als Nachweis darüber, Vater des Kindes zu sein.

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Mein Name steht in der thailändischen Geburtsurkunde. Damit ist doch die Vaterschaft anerkannt oder?

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