Ja. In aller Regel verlangen die deutschen Behörden – Standesamt und Oberlandesgericht – den Antrag zum Familienregister des Zentralregisteramtes (fälschlicherweise gelegentlich auch Zentralstandesamt genannt), aus welchem eventuelle Vorehen (zwischenzeitlich geschiedene Heiraten) der thailändischen Person hervorgehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt unter Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).
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Benötigt meine Freundin aus Thailand für die Heirat das Dokument vom Zentralregisteramt in Bangkok?