Arbeitsvisa müssen grundsätzlich vor der Einreise
bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder
Konsulat) beantragt werden. Die Auslandsvertretung erteilt das
beantragte Visum sobald die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde vorliegt, wobei das Zustimmungsverfahren i.d.R. 4-8 Wochen – aber auch
länger – dauern kann, da die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden
(z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt.
Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist grundsätzlich auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt – regelmäßig anerkannt werden thailändische Spezialitätenköche mit entsprechender Ausbildung und Massagetherapeuten.
Bei der Antragstellung vorzulegen sind in jedem Fall aussagekräftige Unterlagen über die beabsichtigte Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag), Qualifikationsnachweise, Zeugnisse früherer Arbeitgeber sowie Nachweise zur Unterbringung in Deutschland (Mietvertrag o.ä.) Näheres kann sollte bei der Deutschen Botschaft Bangkok erfragt werden.
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Wie ist das Prozedere der Beantragung eines Arbeitsvisums?