Legalisation trotz Besuchervisum?


Bislang konnten thailändische Dokumente von Personen, welche mit einem einfachen Besuchervisum (Schengenvisum) in Deutschland eingereist sind, durch Bevollmächtigte bei der Botschaft zur Legalisation (Bestätigung der Echtheit thailändischer Dokumente durch die Botschaft) eingereicht werden. Nach erfolgter Rückkehr konnten die legalisierten Unterlagen persönlich bei der Deutschen Botschaft in Empfang genommen werden.

Neu:

Die Deutsche Botschaft Bangkok nimmt von Personen, denen ein Besuchervisum erteilt wurde, innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Visums ab sofort keine Dokumente mehr zur Legalisation  an – auch nicht, wenn diese durch Dritte eingereicht werden.

In der Praxis bedeutet das, dass die Unterlagen ab sofort erst nach Ablauf des Visums, also nach erfolgter Rückkehr nach Thailand, persönlich oder durch Dritte bei der Botschaft in Bangkok eingereicht werden können.

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Legalisation trotz Besuchervisum?

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