Thailändische Dokumente – Folge 7: Sorgerechtsbescheinigung


Hier nun Folge 7 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.

Beabsichtigen Sie den Nachzug des unehelichen Kindes Ihrer thailändischen Ehefrau nach Deutschland, so muss dem bei der Deutschen Botschaft Bangkok zu stellenden Visumantrag neben der Geburtsurkunde und dem Hausregister auch eine Sorgerechtsbescheinigung beigefügt werden.

Diese muss beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) beantragt werden. Oft sind hierbei neben Nachweisen auch Zeugen wie Eltern, Geschwister oder Ortsvorsteher beizubringen.

Aus der Sorgerechtsbescheinigung muss hervorgehen, dass die Kindesmutter mit dem Kindesvater keine Ehe eintragen ließ, der Kindesvater keine Vaterschaft hat eintragen lassen und kein Urteil/Beschluss erlassen wurde, mit welchem eine rechtmäßige Vaterschaft festgestellt worden ist. Zusammenfassend muss vermerkt sein, dass die Kindesmutter – in Anlehnung an die entsprechenden Paragraphen des Thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuches – das alleinige Sorgerecht genießt.

Und wie immer in Thailand empfiehlt es sich, den Inhalt der Bescheinigung nach Ausstellung auf Fehler hin zu überprüfen.

Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von Sorgerechtsbescheinigungen und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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Thailändische Dokumente – Folge 7: Sorgerechtsbescheinigung

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