Thailändische Dokumente – Folge 8: Heiratseintrag


Heiratseintrag (KR.2)

Hier nun Folge 8 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.

Wird in Thailand eine rechtmäßige Ehe geschlossen, so wird neben der Heiratsurkunde (KR.3) auch ein Heiratseintrag (das sog. Heiratsprotokoll) erteilt.

Der Heiratseintrag wird i.d.R. doppelseitig ausgestellt. Auf der Vorderseite sind neben den vollständigen Namen und Geburtsdaten der Ehepartner auch die Namen der Trauzeugen sowie Ort und Datum der Eheschließung vermerkt.

Auf der Rückseite finden sich Angaben zu eventuellen Vor-Ehen und/oder Namensänderungen, zum Anfangsvermögen, zu gemeinsamen Kindern, zur Führung der Anrede und des Ehenamens.

Der Heiratseintrag kann auch im Nachhinein beim örtlichen Meldeamt angefordert oder beim Zentralregisteramt in Bangkok ausgefertigt werden.

Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von Heiratsurkunde und Heiratseintrag oder anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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Thailändische Dokumente – Folge 8: Heiratseintrag

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