Thailändische Dokumente – Folge 10: Scheidungseintrag


Scheidungseintrag (KR.6)

Hier nun Folge 10 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.

Im Zuge einvernehmlicher Scheidungen in Thailand werden Scheidungsurkunde (KR.7) und Scheidungseintrag (KR.6) erteilt.

Auch wenn die Ehe in Thailand gerichtlich geschieden wird, stellt das Bezirksamt (Meldeamt) einen Scheidungseintrag aus, und zwar als Nachweis über die Eintragung der Scheidung.

Der Scheidungseintrag wird i.d.R. doppelseitig ausgestellt.

Auf der Vorderseite finden sich neben den vollständigen Namen und Geburtsdaten der Ehepartner auch die Namen der Zeugen sowie Angaben zum Ort und Datum der Eheschließung.

Auf der Rückseite sind diverse Angaben niedergeschrieben. So kann u.a. verzeichnet sein, wie lange die Ehe bestand, ob eine Scheidungsvereinbarung getroffen wurde, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind, wie das Sorgerecht geregelt ist usw.

Darüber hinaus finden sich oft auch Angaben zu Vermögen bzw. Verbindlichkeiten sowie zur Führung des Namens und der Anrede nach der Ehescheidung.

Der Scheidungseintrag kann auch im Nachhinein beim örtlichen Meldeamt angefordert oder beim Zentralregisteramt in Bangkok ausgefertigt werden.

Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von Scheidungsurkunde und Scheidungseintrag oder anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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