Thailändische Dokumente – Folge 11: Heiratsurkunde


Heiratsurkunde (KR.3)

Hier nun Folge 11 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.

Im Zuge der Eheschließung in Thailand werden Heiratseintrag (KR.2) und Heiratsurkunde (KR.3) erteilt.

Aus der thailändischen Heiratsurkunde gehen neben den vollständigen Namen der Ehepartner lediglich Ort und Datum der Eheschließung sowie die Registernummer hervor.
Auf der Rückseite der Heiratsurkunde sind die Personenkennziffern – bei Ausländern die Passnummern – vermerkt.

Heiratsurkunden werden in Thailand in doppelter Ausführung, jedoch – wie alle Personenstandsurkunden – nur einmal ausgestellt. Nachträgliche Ausfertigungen sind nicht möglich.

Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von thailändichen Heiratsurkunden oder anderen Dokumenten aus Thailand können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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Thailändische Dokumente – Folge 11: Heiratsurkunde

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