Thailändische Dokumente – Folge 6: Hausregister


Es geht um die Heirat in Deutschland bzw. Sie haben in Thailand geheiratet? Sie möchten die Vaterschaft für Ihr in Thailand geborenes Kind anerkennen lassen, Sie planen den Nachzug eines Kindes Ihres Ehepartners, Sie möchten bei der Deutschen Botschaft Bangkok einen deutschen Pass für Ihr Kind beantragen oder benötigen thailändische Unterlagen für das Finanzamt in Deutschland?

Früher oder später werden Sie mit thailändischen Dokumenten konfrontiert. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, habe ich die Reihe “Thailändische Dokumente” ins Leben gerufen.

Folge 6: Der Hausregisterauszug

Wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Auszug aus dem Hausregister. Im Volksmund wird dieses Dokument in Heftform gern auch “blaues Buch” genannt.

Jeder Adresse (ob Haus oder Wohnung) mit eigener Hausnummer wird ein Hausregisterauszug zugeteilt.

Alle unter dieser Anschrift “gemeldeten” Personen, meist Familienangehörige, also direkte Verwandtschaft, bekommen eine eigene Seite zugeordnet.

Aus dem jeweiligen Eintrag gehen neben Personendaten wie Name und Geburtsdatum auch Personenkennziffer und die Vornamen der Eltern hervor.

Übrigens erhalten thailändische Staatsbürger eine blaue, Personen nichtthailändischer Herkunft eine gelbe Version.

Erwerben Sie als Ausländer in Thailand also eine Eigentumswohnung erhalten Sie ein “gelbes Buch”.

Mit Fragen zur Übersetzung und/oder Legalisation des Hausregisterauszuges und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

Schreiben Sie uns! info@thailaendisch.de

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

Thailändische Dokumente – Folge 6: Hausregister

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