Scheidung in Thailand registrieren


Soll – z.B. zum Zwecke der Wiederheirat – die in Deutschland gerichtlich erfolgte rechtskräftige Scheidung in Thailand registriert werden, so kann die Meldung beim zuständigen Bezirksamt in Thailand durch den Dokumenten-Inhaber persönlich oder aber mittels Vollmacht durch einen vor Ort lebenden Bekannten/Verwandten erfolgen.

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1. Erfolgt die Registrierung in Thailand persönlich, sind keinerlei Behördengänge in Deutschland erforderlich.

Das Original bzw. eine beglaubigte Abschrift des rechtskräftigen Scheidungsurteils kann in diesem Fall zusammen mit Kopien von Ausweis und Reisepass an unser Büro nach Bangkok geschickt werden.

Nach erfolgter Fertigung einer beglaubigten Übersetzung des deutschen Scheidungsurteils in die thailändische Sprache holen unsere Mitarbeiter die erforderliche Überbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft und dem Thailändischen Außenministerium ein.

In einem Anschreiben können Sie angeben, ob die einreichfertigen Unterlagen zurück nach Deutschland oder innerhalb Thailand versandt werden sollen. Selbstverständlich ist auch die Abholung im Büro Bangkok möglich.

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2. Soll die Registrierung der Scheidung in Thailand durch eine Bevollmächtigten erfolgen, ist wie folgt vorzugehen:

Zunächst muss das vom Amtsgericht ausgestellte Urteil beim Landgericht überbeglaubigt werden.
Anschließend folgt die Fertigung einer beglaubigten Übersetzung ins Thailändische.

Zwecks Beglaubigung und Ausstellung einer Vollmacht muss sich der Dokumenteninhaber dann mit den übersandten Unterlagen an die Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin oder das Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt wenden.

Die kompletten Unterlagen können dann zwecks sog. Endbeglaubigung an unsere Niederlassung in Bangkok gesandt werden.

Schließlich werden dann die Dokumente per EMS an den Bevollmächtigten in Thailand weitergeleitet.

Dieser nimmt die Registrierung der Scheidung vor und beantragt die in der Vollmacht aufgeführten Nachweise.

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Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Bangkok-Berlin-Heilbronn

info@thailaendisch.de

Seit 2001 fertigen wir – Sebastian Kiesow (LG Heilbronn) und Erik Schottstädt (LG Berlin) – als in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache beglaubigte Übersetzungen, und zwar in den Kombinationen Thai-Deutsch und Deutsch-Thai, für die Verwendung in Deutschland und Thailand.

thailaendisch.de …einfach gut beraten!

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