Geht es um die Adoption eines thailändischen Kindes durch eine/n deutsche/n Staatsbürger/in, so sind die Adoptionsbehörden in Thailand und Deutschland zuständig.
Bei diese ist zu erfragen, welche thailändischen Dokumente in Deutschland und welche deutschen Unterlagen in Thailand vorzulegen sind.
Gern fertigen wir Ihnen die hierbei erforderlichen beglaubigten Übersetzungen aus der bzw. in die thailändische Sprache.
Zuständig in Deutschland:
Bundesamt für Justiz
Referat II 2
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption
Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Tel. +49 228 99 410 5415
Fax +49 228 99 410 5402
E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de
Zuständig in Thailand:
Child Adoption Center
255 Ratchawithi Road, Khet Ratchathewi
Bangkok 10400
Tel. +66 2 354 7500, +66 2 354 7509, +66 2 354 7515
Fax +66 2 354 7511
E-Mail: adoption@dcy.go.th
Seit 2001 fertigen wir – Sebastian Kiesow (LG Heilbronn) und Erik Schottstädt (LG Berlin) – in Thailand und Deutschland beglaubigte Übersetzungen, und zwar in den Kombinationen Thai-Deutsch und Deutsch-Thai, für die Verwendung in Deutschland und Thailand.
Über unsere Niederlassung in Bangkok – zwei Häuser neben der Deutschen Botschaft – können wir Ihnen neben Übersetzungen auch Legalisation und Express-Versand anbieten!
Thai? Thai-Übersetzungen? Adoption? thailaendisch.de!
Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
info@thailaendisch.de
Die Zusendung von thailändischen Urkunden oder deutschen Dokumenten ist nicht nur per E-Mail, Post und Fax, sondern selbstverständlich auch per WhatsApp (thailaendisch.de) und per LINE (thailaendisch.de) möglich.
thailaendisch.de …einfach gut beraten!