Zentralregisterauszug jetzt auch für die Schweizerische Botschaft


Falls Sie als Schweizerbürger die Ehe mit einer/einem thailändischen Staatsbürger/in Thailand schliessen möchten, so müssen Sie bei der Schweizerischen Botschaft Bangkok eine “Marriage application” beantragen.

Hierfür legen Sie neben Ihren deutschsprachigen Dokumenten aus der Schweiz thailändische Urkunden Ihrer/Ihres Verlobten nebst deutscher Übersetzung vor. Neu ist allerdings, dass nun auch die Schweizerische Botschaft die Vorlage eines Auszuges aus dem Familienregister des Zentralregisteramtes in Bangkok (den. sog. Zentralregisterauszug) verlangt.

Dieser kann Ihnen gern auch durch unsere Mitarbeiter der Niederlassung Bangkok beschafft werden. Weitere Informationen zur Heirat zwischen Thailändern und Schweizerbürgern erhalten Sie bei Ihrem Zivilstandsamt in der Schweiz, der Schweizerischen Botschaft in Bangkok und unseren Mitarbeitern.

Ein Service von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

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Zentralregisterauszug jetzt auch für die Schweizerische Botschaft

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