Visum zur Eheschließung in Deutschland


Konnte das Visum zum Zwecke der Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft in Deutschland bislang parallel zur Einreichung der thailändischen Urkunden zur Legalisation beantragt werden, so ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt nunmehr Voraussetzung für die Beantragung des Visums bei der Deutschen Botschaft in Bangkok.

Dies bedeutet, dass die thailändischen Dokumente zunächst beglaubigt ins Deutsche übersetzt und durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert (Bestätigung der Echtheit – Dauer bis zu 8 Wochen) werden müssen.

Die legalisierten thailändischen Originalurkunden müssen dann zusammen mit den beglaubigten Übersetzungen sowie einer beglaubigten Kopie des thailändischen Reisepasses, der Beitrittserklärung (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung) und ggf. weiteren Anträgen/Formularen beim deutschen Standesamt vorgelegt werden.

Im Zuge der Einreichung des Visumantrages – welcher selbstverständlich korrekt und vollständig ausgefüllt sein muss – müssen bei der Deutschen Botschaft in Bangkok vorgelegt werden:

– gültiger Reisepass

– die legalisierten und übersetzten thailändischen Dokumente (in Kopie)

– zwei Passfotos

– Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft beim deutschen Standesamt û – Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (in der Regel A1- Zertifikat  des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre)

– Passkopien des in Deutschland lebenden Verlobten/zukünftigen Lebenspartners sowie zwei Kopien von dessen Aufenthaltserlaubnis, falls der Nachzug zum ausländischen Verlobten/zukünftigen Lebenspartner erfolgen soll

Die vorstehenden Unterlagen müssen im Original und in zweifacher Kopien-Ausführung vorliegen.

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