Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland


Na gibt’s denn so was?

Ja!

Dieses Visum ermöglicht es interessierten Fachkräften aus Drittstaaten, die einen Hochschulabschluss besitzen, für max. sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal
www.make-it-in-germany.com

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen (Original und jeweils 2 Kopien):

– gültiger Reisepass sowie zwei Kopien der Datenseite, ggf. bisherige Pässe
– zwei biometriefähige Passfotos
– zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
– Antragsformular für Aufenthaltserlaubnis
– eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Nr. 6 und § 55 AufenthG
– Belehrung nach § 53 AufenthG (dem Antrag beifzügen)
– Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
– deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer Hochschulabschluss
– Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.)
– soweit bereits verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche
– Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen:
http://anabin.kmk.org/

Nach positiver Entscheidung über den Visumantrag müssen Sie vor Aushändigung des Visums einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen, sofern ein Nachweis darüber nicht bereits vorher vorgelegt worden ist.

Quelle: Auszugsweise Angaben, entnommen der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok

Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland

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