Im Zuge der Eheschließung bei Bezirksämtern in Bangkok (Bang Rak ist von dieser Regelung ausgenommen, wenn der Konsularbescheinigung eine beglaubigte Kopie des Passes angeheftet ist) wird fortan neben Ihrer Konsularbescheinigung auch eine durch die Deutsche Botschaft und das Thailändische Außenministerium überbeglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Reisepasses (der Lichtbildseite) verlangt.
WICHTIG: Vom 01.02.2019 an verlangt auch das Standesamt Bang Rak, dass die Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt/legalisiert wird.