- Für die Heirat in Bangkok benötigen Sie eine Konsularbescheinigung, welche Ihnen von der Deutschen Botschaft Bangkokzur Vorlage beim thaländischen Meldeamt erteilt wird.
- Um diese zu erhalten, müssen Sie der Botschaft in Bangkokein gültiges Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, welches Sie vorab beim Standesamt Ihres Meldewohnsitzes bzw. beim Standesamt I in Berlin zu beantragen haben.
- Ist Ihr/Ihre Partner/in thaländische/r Staatsbürger/in, so muss das Standesamt Ihnen sagen können, welche Dokumente nebst beglaubigter Übersetzung verlangt werden und ob eine Legalisation der thaländischen Dokumente durch die Deutsche Botschaftverlangt wird.
- Gern kümmert sich unser Büro in Bangkok dann um alles Weitere und sendet Ihnen die Unterlagen nach Deutschland.
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Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch
Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
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