Aufgrund etlicher Kundenanfragen hier nun Antworten auf folgende Fragen:
Ist eine Eheschließung in Deutschland auch ohne A1-Zeugnis möglich?
Jein.
Geht es um einen anschließenden Daueraufenthalt in Deutschland, so ist bereits im Vorfeld, also zum Zeitpunkt der Visumbeantragung ein gültiges A1-Zeugnis (nicht alter als 2 Jahre) nachzuweisen.
Ist kein Aufenthalt, sondern lediglich die formelle Eheschließung in Deutschland geplant – und kann dies glaubhaft dargelegt werden – ist kein Sprachnachweis in Form eines A1-Zeugnisses erforderlich. Die Einreise kann in diesem Fall mit einem Schengenvisum erfolgen.
Kann nach erfolgter Heirat in Thailand ohne Vorlage eines A1-Zeugnisses ein Besuchervisum beantragt werden?
Jein.
Ist ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant, so muss ein sog. Ehegattennachzugsvisum beantragt werden. Der entsprechende Antrag wird ohne A1-Zeugnis nicht angenommen.
Geht es lediglich um einen Besuch in Deutschland, so muss dies der Visastelle der Deutschen Botschaft Bangkok glaubwürdig dargelegt bzw. belegt werden. Als Nachweise können ein Non-Immigrant Visum des deutschen Ehepartners, ein gemeinsamer Wohnsitz in Thailand oder aber die Tatsache, dass der deutsche Ehepartner in einem Drittstaat wohnt/arbeitet sein.
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