Vor der Verwendung deutscher Unterlagen in Thailand war es bislang erforderlich, sich zwecks Überbeglaubigung an das Thailändische Außenministerium in Bangkok zu wenden.
Mittlerweile kann diese – ohne den Umweg über Bangkok – auch in den Provinzen Chiang Mai, Ubon Ratchathani, Phuket und Songkhla eingeholt werden.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Unterlagen im Original vorliegen und bereits einen Stempel der Deutschen Botschaft Bangkok, den eines deutschen Honorarkonsulates bzw. den einer thailändischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat in Frankfurt oder München oder der Botschaft in Berlin) aufweisen.
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn
Einmal beim Außenministerium selbst (Thanon Chaeng Watthana, Khet Lak Si) und einmal im U-Bahnhof Khlong Toei.
Wo befinden sich in Bangkok die Beglaubigungsstellen der Thailändischen Außenministeriums ?