Überbeglaubigung nur beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok?


Vor der Verwendung deutscher Unterlagen in Thailand war es bislang erforderlich, sich zwecks Überbeglaubigung an das Thailändische Außenministerium in Bangkok zu wenden.

Mittlerweile kann diese – ohne den Umweg über Bangkok – auch in den Provinzen Chiang Mai, Ubon Ratchathani, Phuket und Songkhla eingeholt werden.

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Unterlagen im Original vorliegen und bereits einen Stempel der Deutschen Botschaft Bangkok, den eines deutschen Honorarkonsulates bzw. den einer thailändischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat in Frankfurt oder München oder der Botschaft in Berlin) aufweisen.

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Überbeglaubigung nur beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok?

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2 Gedanken zu „Überbeglaubigung nur beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok?

  1. Wo befinden sich in Bangkok die Beglaubigungsstellen der Thailändischen Außenministeriums ?



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