Heiratsvisum oder Besuchervisum?


Beabsichtigen Sie die Heirat Ihrer thailändischen Verlobten in Deutschland und ist ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant, so muss Ihre thailändische Partnerin bei der Deutschen Botschaft Bangkok ein sog. Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland beantragen.

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Der Visumantrag wird angenommen, sobald eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung (wird vom deutschen Standesamt erteilt, sobald das Oberlandesgericht bzw. Kammergericht die Voraussetzungen für die Eintragung der Ehe geprüft hat, d.h. sowohl Standesamt, als auch OLG/Kammergericht müssen die thailändischen Dokumente nebst beglaubigter Übersetzung, legalisiert durch die Deutsche Botschaft Bangkok vorgelegen haben) und ein A1-Zeugnis nachgewiesen werden können.

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Der Visumantrag wird von der Deutschen Botschaft Bangkok dann an das zuständige Ausländeramt weitergeleitet (Bearbeitungszeit 4-8 Wochen).

Geht es aber nur um die Hochzeit in Deutschland, nicht jedoch um einen Daueraufenthalt, dann kann nach Vorliegen der o.g. Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung bei VFS Global in Bangkok auch ein Schengenvisum beantragt werden (Bearbeitungszeit 3-5 Werktage).

Thai-Deutsche Heirat? thailaendisch.de!

Bundesweit anerkannte beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich vereidigte Übersetzer (Landgerichte Berlin und Heilbronn) aus der und in die thailändische Sprache.

info@thailaendisch.de

Die Zusendung von thailändischen und deutschen Dokumenten kann selbstverständlich auch per WhatsApp (thailaendisch.de) und LINE (thailaendisch.de) erfolgen.

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Heiratsvisum oder Besuchervisum?

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