Haben Sie Ihre bevorstehende Vaterschaft in Deutschland pränatal anerkennen lassen, muss Ihre Partnerin, die angehende Kindesmutter, dieser Anerkennung in Thailand noch zustimmen, und zwar bei der Deutschen Botschaft Bangkok.
Folgende Dokumente sind hierbei beizubringen:
– Aktuelles ärztliches Attest, aus der sich der errechnete Geburtstermin ergibt
– Ausfertigung der Vaterschaftsanerkennung für die Kindesmutter
– Reisepass der Kindesmutter
– Geburtsurkunde der Kindesmutter
– Familienstandsbescheinigung (Zentralregisterauszug) der Kindesmutter vom Zentralregisteramt in Bangkok und – wenn die Kindesmutter vor 1985 geboren wurde – zusätzlich eine Familienstandsbescheinigung vom Bezirksamt
– Kopie des Reisepasses des Kindesvaters
– Kopie der Geburtsurkunde des Kindesvaters
– Kontaktdaten der Kindesmutter – vollständige Anschrift sowie Tel.-Nr. in Thailand
– Kontaktdaten des Kindesvaters (vollständige Anschrift) sowie Angaben zu seinem aktuellen Familienstand
Pränatale Vaterschaftsanerkennungen und/oder Zustimmungserklärungen können nicht vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche beurkundet werden. Und es wird grundsätzlich im Rahmen der Beurkundung nochmals eine ganz aktuelle ärztliche Bescheinigung verlangt (sollte möglichst in englischer Sprache vorgelegt werden).
Angaben der Deutschen Botschaft Bangkok, Stand 09-2018
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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