Thailändische Dokumente – Folge 14: Vaterschaftseintrag


Vaterschaftseintrag (KR.11)

Hier nun Folge 14 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.

Als amtlicher Nachweis über die rechtmäßige Vaterschaft wird in Thailand beim örtlichen Bezirksamt/Meldeamt ein sog. Vaterschaftseintrag (KhorRor.11) erteilt.

Für die Eintragung der rechtmäßigen Vaterschaft ist dem thailändischen Bezirksamt – sofern das Kind noch sehr klein/nicht in der Lage ist, sein Einverständnis zu erklären – ein Beschluss des zuständigen Jugend- und Familiengerichts vorzulegen, in welchem dem Kindesvater die Eintragung seiner rechtmäßigen Vaterschaft genehmigt wird.

Im i.d.R. doppelseitig ausgestellten Vaterschaftseintrag sind die Namen, Personenkennziffern und Geburtsdaten von Vater und Kind sowie die Unterschriften des einwilligenden Ehepartners, der Zeugen und des Urkundsbeamten aufgeführt.

Im Protokoll finden sich Personenangaben zu Vater und Kind sowie der einverständniserklärenden Kindesmutter. I.d.R. wird auch Bezug zum vorgenannten Gerichtsbeschluss genommen.

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Thailändische Dokumente – Folge 14: Vaterschaftseintrag

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