Vaterschaftseintrag (KR.11)
Hier nun Folge 14 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.
Als amtlicher Nachweis über die rechtmäßige Vaterschaft wird in Thailand beim örtlichen Bezirksamt/Meldeamt ein sog. Vaterschaftseintrag (KhorRor.11) erteilt.
Für die Eintragung der rechtmäßigen Vaterschaft ist dem thailändischen Bezirksamt – sofern das Kind noch sehr klein/nicht in der Lage ist, sein Einverständnis zu erklären – ein Beschluss des zuständigen Jugend- und Familiengerichts vorzulegen, in welchem dem Kindesvater die Eintragung seiner rechtmäßigen Vaterschaft genehmigt wird.
Im i.d.R. doppelseitig ausgestellten Vaterschaftseintrag sind die Namen, Personenkennziffern und Geburtsdaten von Vater und Kind sowie die Unterschriften des einwilligenden Ehepartners, der Zeugen und des Urkundsbeamten aufgeführt.
Im Protokoll finden sich Personenangaben zu Vater und Kind sowie der einverständniserklärenden Kindesmutter. I.d.R. wird auch Bezug zum vorgenannten Gerichtsbeschluss genommen.
Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von thailändischen Vaterschaftseinträgen und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!
Schreiben Sie uns: info@thailaendisch.de
Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch
thailaendisch.de …einfach gut beraten!