Visa-Beantragung durch das Büro Bangkok


Beantragung von Visa zum Zwecke des Kindesnachzuges nach Deutschland über das Büro Bangkok

Als Service der besonderen Art bieten wir unseren Kunden über die Niederlassung Bangkok die Beantragung von Visa für Kinder an.

Wir benötigen eine Vollmacht, ausgestellt durch die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin oder durch das Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt bzw. in München oder eine Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift der Kindesmutter. Diese Vollmacht muss im Original an das Büro Bangkok gesandt werden. Die Vollmacht kann während eines Thailand-Aufenthaltes auch bei der Deutschen Botschaft Bangkok erstellt werden.

Für Sie bedeutet das, nicht extra nach Bangkok fliegen zu müssen.

Welche Unterlagen erforderlich sind, wie der Ablauf ist und weitere Fragen, beantworten wir Ihnen jederzeit gern – in deutscher und auch in thailändischer Sprache!

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in Deutschland, die Vaterschaftsanerkennung oder den Kindernachzug, die Namensänderung in Thailand oder ein Besuchervisum für thailändische Staatsbürger geht!

  • Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
  • Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
  • kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
  • Formularausfüll-Service
  • Niederlassungen in Thailand und Deutschland
  • in Deutschland gerichtlich vereidigt
  • bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
  • anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft

thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!

www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

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