Geht es um einen Daueraufenthalt, wird also beabsichtigt, ein Visum
zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland oder -nach erfolgter Heirat
in Thailand – ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuges zu beantragen,
so muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiges
A1-Zeugnis vorliegen.
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Meine thailändische Verlobte und ich möchten in Deutschland heiraten. Kann sie A1 auch in Deutschland machen?