Meine thailändische Verlobte und ich möchten in Deutschland heiraten. Kann sie A1 auch in Deutschland machen?


Geht es um einen Daueraufenthalt, wird also beabsichtigt, ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland oder -nach erfolgter Heirat in Thailand – ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuges zu beantragen, so muss bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiges A1-Zeugnis vorliegen.

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