Aktuelles zum Kindernachzug aus Thailand von thailaendisch.de


Kinder, ab einem Alter von 12 Jahren, müssen im Zuge der Visumbeantragung persönlich bei der Botschaft erscheinen.

Auch wird eine Zustimmung der nachziehenden Kinder verlangt, wenn es um Kindernachzug-Visa geht.

Wurde die Ehe der Kindeseltern gerichtlich geschieden, wird neben dem Urteil, aus welchem die Sorgerechtsverteilung hervorgeht, auch ein Befragungsprotokoll hinsichtlich des Wunsches des Kindes, ins Ausland zu ziehen, verlangt. Diese müssen durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert und selbstverständlich beglaubigt übersetzt werden.

Wir empfehlen daher, sich im Vorfeld sowohl bei der Visastelle der Deutschen Botschaft Bangkok, als auch beim zuständigen Ausländeramt nach den aktuellen Bedingungen für den Nachzug von Kindern aus Thailand nach Deutschland zu erkundigen.

Weitere Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Sie jederzeit gern – telefonisch oder per eMail.

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

Aktuelles zum Kindernachzug aus Thailand von thailaendisch.de

Das könnte Sie auch interessieren



Sagen Sie uns die Meinung!

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Kritik!