Thailändische Dokumente sollten, auch wenn sie z.B. wie Heirats- oder Geburtsurkunden nur einmal ausgestellt werden, nicht laminiert werden.
Dies, da sich das Thailändische Außenministerium weigert, laminierte Dokumente zu beglaubigen.
Liegen die Unterlagen in laminierter Form vor, müssen beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) zunächst beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zu diesem und anderen Themen erhalten Sie jederzeit gern – telefonisch oder per eMail.
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