Für Konsularbescheinigungen der Deutschen Botschaft Bangkok, die vom 01.02.2019 an ausgestellt werden, verlangt das Bezirksamt Bang Rak fortan eine Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium.
Dies kann durch Sie oder – für eine geringe Gebühr – durch unsere Niederlassung in Bangkok veranlasst werden.
WICHTIG: Was Eheschließungen angeht, so sind thailandweit keine Terminbuchungen bei Bezirksämtern möglich. Zudem kann die Eheschließung nur erfolgen, wenn der Bezirksvorsteher anwesend ist.
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