Meldung der Geburt Ihres Kindes in Thailand


Sind Sie mit einer thailändischen Staatsbürgerin verheiratet (ganz gleich, ob die Ehe in Thailand oder Deutschland geschlossen wurde) und Sie haben ein gemeinsames Kind, welches in Deutschland geboren wurde, so hat dieses selbstverständlich – bedingt durch die thailändische Staatsbürgerschaft der Kindesmutter – auch Anspruch auf die thailändische Staatsbürgerschaft und somit auf einen thailändischen Reisepass.

Der thailändische Reisepass kann wahlweise in Thailand bei der Passbehörde oder aber bei thailändischen Auslandsvertretungen, in Deutschland also bei der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin bzw. dem Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt, beantragt werden.

Voraussetzung ist die Eintragung des Kindes im thailändischen Hausregister.

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Nehmen Sie und/oder Ihrer thailändische Ehefrau die Eintragung in Thailand persönlich vor, so kann einfach wie folgt verfahren werden:

Sie senden die Original-Geburtsurkunde (Geburtseintrag) zusammen mit Kopien Ihrer Pässe, einer Kopie der ID-Card Ihrer Frau, einer Kopie der thailändischen Heiratsurkunde (für den Fall, dass Sie seinerzeit in Thailand geheiratet haben) bzw. einer Kopie der thailändischen Übersetzung der deutschen Eheurkunde (zwecks Entnahme der thailändischen Schreibweise Ihres Namens) und die gewünschte thailändische Schreibweise des Vornamens Ihres Kindes an unser Büro in Bangkok.

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Wir fertigen sodann eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde in die thailändische Sprache, holen die erforderliche Überbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft Bangkok und dem Thailändischen Außenministerium ein und versenden die kompletten Unterlagen anschließend wahlweise innerhalb Thailands oder zurück nach Deutschland. Auch eine Abholung im Büro in Thailand ist selbstverständlich möglich.

Sie legen diese Unterlagen dann lediglich beim gemäß Hausregister für Ihre Ehefrau zuständigen örtlichen Meldeamt (Bezirksamt in der Provinz, in welcher Ihre Frau im Hausregister verzeichnet ist) vor, wo Ihr Kind einen Eintrag im Hausregister erhält.

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Gegen Vorlage des Hausregisterauszuges, Ihrer Pässe und Ihrer Eheurkunde kann dann wie oben beschrieben ein thailändischer Pass für Ihr Kind beantragt werden.

Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Bangkok-Berlin-Heilbronn

info@thailaendisch.de

Seit 2001 fertigen wir – Sebastian Kiesow (LG Heilbronn) und Erik Schottstädt (LG Berlin) – als in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache beglaubigte Übersetzungen, und zwar in den Kombinationen Thai-Deutsch und Deutsch-Thai, für die Verwendung in Deutschland und Thailand.

thailaendisch.de …einfach gut beraten!

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