Gebührenregelung der Deutschen Botschaft für Echtheitsbestätigungen
Im herkömmlichen Legalisationsverfahren, dem so genannten Legalisationsersatzverfahren, werden von der Botschaft zum Zwecke der Echtheitsbestätigung von thailändischen Urkunden Kopien der Dokumente an die jeweils ausstellende Behörde in Thailand gesandt und nach erfolgter Rücksendung von der Botschaft mit einem Echtheitsvermerk versehen. Dieses Verfahren dauert erfahrungsgemäß 4-8 Wochen.
Seit Ende März 2008 kann die Deutsche Botschaft in Bangkok Dokumente, von deren ausstellenden Beamten der Botschaft eine Unterschriftsprobe vorliegt, auch eigenständig (also ohne Konsultation der ausstellenden Behörde) legalisieren. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich damit erheblich – auf etwa eine Woche. Welches Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommt, kann erst bei Vorlage der Dokumente auf der Botschaft entschieden werden.
Die Gebühren für das verkürzte Legalisationsverfahren betragen bei Personenstandsurkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden) 30-35 EUR, bei anderen Dokumenten (wie Zentralregisterbescheinigungen oder Ledigkeitsbescheinigungen) 45 EUR.
Näheres zur Legalisation von Urkunden finden Sie in dem Abschnitt Legalisation der thailändischen Dokumente unseres Merkblatts zur Eheschließung.
Gern reichen wir die Unterlagen Ihrer Partnerin bei der Deutschen Botschaft Bangkok zur Legalisation ein, nehmen diese nach erfolgter Legalisation wieder in Empfang und senden Ihnen die Dokumente schnell und sicher zu.
Sie könne uns auch gern aus Deutschland thailändische Unterlagen zwecks Legalisation bei der Deutschen Botschaft an unsere Niederlassung in Bangkok senden.
Benötigt werden die thailändischen Dokumente im Original, Kopien von Pass und Visum/Aufenthaltstitel sowie eine einfache Vollmacht.
www.thailaendisch.de
info@thailaendisch.de
+49 30 2099 5690
+66 81 830 5177
Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in Deutschland, die Vaterschaftsanerkennung oder den Kindernachzug, die Namensänderung in Thailand oder ein Besuchervisum für thailändische Staatsbürger geht!
- Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
- Formularausfüll-Service
- Niederlassungen in Thailand und Deutschland
- in Deutschland gerichtlich vereidigt
- bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
- anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!
www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn
Mehr Aktuelles und Wissenwertes