Soll es der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung
(Heiratsvisum) bei der Deutschen Botschaft Bangkok dienen, so darf es
nicht älter als 2 Jahre sein.
thailaendisch.de
Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in Deutschland geht!
Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn
Wie lange ist denn so ein A1-Zeugnis überhaupt gültig?