Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (auch Einladung genannt) und der Visumserteilung
sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der
Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden
(Einladers) geändert haben können.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.
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Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung (Einladung) gültig?