Nein! Das Ehefähigkeitszeugnis wurde ja von einer deutschen Behörde (Standesamt) ausgestellt und dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde (Deutsche Botschaft Bangkok).
Daher sind weder eine Übersetzung, noch eine Beglaubigung in Deutschland erforderlich.
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn
Muss das Ehefähigkeitszeugnis vor der Heirat in Thailand noch übersetzt oder beglaubigt werden?