Ja. Erst nach erfolgter Legalisation der thailändischen Urkunden
nimmt die Visastelle der Deutschen Botschaft Bangkok den Visumantrag
entgegen und leitet diesen an das zuständige Ausländeramt weiter.
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Ihr
Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in
Deutschland, die Vaterschaftsanerkennung oder den Kindernachzug, die
Namensänderung in Thailand oder ein Besuchervisum für thailändische
Staatsbürger geht!
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- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
- Formularausfüll-Service
- Niederlassungen in Thailand und Deutschland
- In Deutschland gerichtlich vereidigt
- Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
- Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn