Müssen die thailändischen Unterlagen vor der Visumbeantragung legalisiert werden?


Ja. Erst nach erfolgter Legalisation der thailändischen Urkunden nimmt die Visastelle der Deutschen Botschaft Bangkok den Visumantrag entgegen und leitet diesen an das zuständige Ausländeramt weiter.

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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn


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