Laut Rundschreiben des Innenministeriums sind Terminbuchungen für Eheschließungen von Paaren mit Auslandsbeteiligung bei thailändischen Bezirksämtern vom 01.08.2019 nicht mehr möglich. Auch muss fortan der Bezirksvorsteher anwesend sein.
Der Stellvertretende Bezirksvorsteher oder ein einfacher Urkundsbeamter können die Funktion des Standesbeamten nicht mehr ausüben.
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Bezirksamt, wo Sie die Eheschließung beabsichtigen, nach den aktuellen Anforderungen zu erkundigen.
So sollten folgende Punkte angesprochen werden:
– Müssen die Unterlagen vorab eingereicht werden?
– Wann ist der Bezirksvorsteher vor Ort?
– Muss der Reisepass des ausländischen Ehepartners übersetzt werden?
– Müssen Zeugen beigebracht werden?
– Ist ein Dolmetscher beizubringen?
Für mehr Informationen können Sie uns jederzeit gern kontaktieren!
Ihr Team von thailaendisch.de