Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind einfache Deutschkenntnisse Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Dazu gehört, dass Ihre/r Verlobte/r bzw. Ehepartner/in vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann (z.B. nach dem Weg fragen, einkaufen etc.). Er/sie soll sich und andere vorstellen und Fragen zu seiner/ihrer Person stellen und beantworten können, z.B. wo er/sie wohnt oder welche Leute er/sie kennt.
Ihre/r Verlobte/r bzw. Ehepartner/in soll auch schon ein bisschen Deutsch schreiben, z.B. auf Formularen von Behörden Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.
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Was sind einfache Deutschkenntnisse?