Wir planen den Nachzug des Kindes meiner thailändischen Ehefrau. Sind die Unterlagen unbegrenzt gültig?


Jein.

Zwei der thailändischen Dokumente, und zwar Wohnsitzbescheinigung (Melderegisterauszug) und Sorgerechtsbescheinigung, dürfen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate sein.


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Wir planen den Nachzug des Kindes meiner thailändischen Ehefrau. Sind die Unterlagen unbegrenzt gültig?

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