Jein.
Zwei der thailändischen Dokumente, und zwar
Wohnsitzbescheinigung (Melderegisterauszug) und
Sorgerechtsbescheinigung, dürfen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung
nicht älter als 6 Monate sein.
Wir planen den Nachzug des Kindes meiner thailändischen Ehefrau. Sind die Unterlagen unbegrenzt gültig?