Das deutsche Standesamt fordert in diesem Fall neben dem
Hausregisterauszug, der Geburtsurkunde, dem Antrag zum Familienregister
des Zentralregisteramtes und der Ledigkeitsbescheinigung Ihrer
thailändischen Verlobten auch Nachweise über Eheschließung und -auflösung.
Als Nachweise sind der Heiratseintrag, die Scheidungsurkunde und der Scheidungseintrag Ihrer thailändischen Freundin beizubringen – bei mehreren Vorehen für
jede dieser. Verstarb der Ehemann während der Ehe, so ist statt der
Scheidungsunterlagen die Sterbeurkunde einzureichen.
Alle thailändischen Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Familienstandsnachweis (Ledigkeitsbescheinigung).
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Meine thailändische Verlobte ist geschieden. Welche Dokumente sind in diesem Fall erforderlich?