Können Sie meinen Ehevertrag in die thailändische Sprache übersetzen?


Als Nicht-Anwälte setzen wir zwar keine Eheverträge auf, übersetzen Ihnen Ihren Ehevertrag aber gern – ganz gleich, ob aus der deutschen in die thailändische oder der thailändischen in die deutsche Sprache.

Lassen Sie sich ein Angebot machen! ( Kontakt)

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Partner wenn es um die Fertigung beglaubigter Übersetzungen geht. In unserer Funktion als vereidigte Übersetzer können wir Ihnen sowohl in Thailand, als auch in Deutschland Übersetzungen für die Verwendung bei Behörden wie Standesamt, OLG, Finanzamt etc. fertigen. Ganz gleich, ob es um Dokumente für die Heirat mit einer thailändischen Staatsbürgerin, den Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland, die Adoption thailändischer Kinder, die Vaterschaftsanerkennung, die Beantragung eines thailändischen Führerscheines oder die Namensänderung in Thailand geht!

  • Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
  • Kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
  • Niederlassungen in Thailand und Deutschland
  • In Deutschland gerichtlich vereidigt
  • Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
  • Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft

thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!

www.thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn


Weitere Fragen

Können Sie meinen Ehevertrag in die thailändische Sprache übersetzen?

Das könnte Sie auch interessieren