Liegt bei Ihnen eine Vorehe vor, mit einer thailändischen
Staatsbürgerin vor und ist die Scheidung außerhalb Thailands erfolgt, so
ist ein Nachweis über die Registrierung der Scheidung in Thailand
beizubringen.
Die Registrierung kann beim Bezirksamt Bang Rak erfolgen, wofür das
übersetzte und überbeglaubigte Scheidungsurteil vorgelegt werden muss.
Ich war schon einmal in Thailand verheiratet und wurde in Deutschland geschieden. Was ist vor der neuen Heirat in Thailand zu beachten?