Mittels Vollmacht können wir rein theoretisch thailandweit für Sie
aktiv werden. Günstiger wird es allerdings, wenn Ihre Frau einen vor Ort
lebenden Verwandten bevollmächtigt (Königlich-Thailändische Botschaft
in Berlin bzw. Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt oder
München), Pässe für die Kinder zu beantragen und die erforderlichen
thailändischen Dokumente beim Bezirksamt zu beantragen.
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Ich möchte den Nachzug der Kinder meiner thailändischen Ehefrau gern komplett in Ihre Hände legen – übernehmen Sie so etwas?