Fall der Woche – 6


Fall der Woche 6 – Legalisation und Übersetzung von Scheidungsurkunde und Scheidungseintrag bei der Deutschen Botschaft Bangkok zwecks Anerkennung der Scheidung bei der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin

Herr Arnold M. hat sich in Bangkok einvernehmlich scheiden lassen und beantragt nun in Deutschland die Anerkennung seiner in Thailand außergerichtlich erfolgten Scheidung durch die deutsche Justiz.

Herr M. hat uns die beiden Dokumente ans Büro Bangkok geschickt. Diese werden nun zum nächsten verfügbaren Termin bei der Deutschen Botschaft Bangkok zwecks Echtheitsbestätigung eingereicht. Nach erfolgter Legalisation senden wir dem Kunden die Dokumente dann nebst beglaubigter Übersetzung an seine Anschrift in Deutschland.

Unser Kunde kann dann nach Erhalt der Unterlagen einen Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen stellen.

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Fall der Woche – 6

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