Dem Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland (Heiratsvisum) bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ist neben Kopien der legalisierten und übersetzten thailändischen Dokumente und dem A1-Zeugnis auch eine
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung in Kopie
beizufügen. Diese wird vom deutschen Standesamt ausgestellt, und zwar nach erfolgter Prüfung der Unterlagen/Voraussetzungen für die Eheschließung.
Aus der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung muss hervorgehen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung der Ehe erfüllt sind. Auch muss der Termin für die Heirat verzeichnet sein.
Sonstige durch Standesamt/OLG ausgestellte Zwischenbescheide oder Schreiben genügen nicht!
Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Heirat in Deutschland, der Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.
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Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch
Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
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Bangkok – Berlin – Heilbronn