Regierungspräsidium? Konsulat in Frankfurt? Botschaft in Berlin?


Oder doch Deutsche Botschaft Bangkok? Thailändisches Außenministerium in Bangkok?

Überbeglaubigung in Deutschland ausgestellter Dokumente nebst thailändischer Übersetzung zwecks Verwendung/Vorlage bei thailändischen Behörden in Thailand

Was die Übersetzung deutscher Dokumente und deren Überbeglaubigung von Thai-Übersetzungen für die Verwendung in Thailand angeht, kann zwischen 2 Beglaubigungswegen gewählt werden:

Der „lange“ Weg

Beglaubigung bei Regierungspräsidium oder Bezirksregierung (Geburtsurkunde, Heiratseintrag etc.) bzw. Landgericht (Urteil, Beschluss etc.) + Fertigung einer beglaubigten Übersetzung + Überbeglaubigung bei einem der Thailändischen Generalkonsulate in Frankfurt bzw. München oder der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin + Überbeglaubigung beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok

Der „kurze“ Weg

Fertigung einer beglaubigten Übersetzung + Überbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft Bangkok + Überbeglaubigung beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok

Wann muss man den „langen“ Weg, wann kann man den „kurzen“ Weg gehen?

Ganz einfach:

Wird das Dokument durch den Dokumenteninhaber persönlich in Thailand vorgelegt/verwendet, kann der „kurze“ Weg gewählt werden. Hier bieten wir einen Komplettservice an, d.h. Sie müssen lediglich das Originaldokument zusammen mit einem Anschreiben und Kopien von Ausweis/Pass an unser Büro in Bangkok senden.

Wird mit der Vorlage/Durchführung in Thailand eine Person bevollmächtigt, muss der „lange“ Weg genommen werden, da die erforderliche Vollmacht beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt bzw. der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Fertigung einer beglaubigten Übersetzung (nach erfolgter Beglaubigung beim Regierungspräsidium (Geburtsurkunde, Heiratseintrag etc.) bzw. Landgericht (Urteil, Beschluss etc.) und die Überbeglaubigung beim Thailändischen Außenministerium in Bangkok an.

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