Ab 01.07.2026 nur noch mit Überbeglaubigung!


Ab dem 01. Juli 2026 können thailändische Urkunden NUR mit einer Überbeglaubigung des Thailändischen Außenministeriums im Rahmen der Legalisation geprüft werden.

Sollen thailändische Dokumente durch die Deutsche Botschaft legalisiert, also mit einem Echtheitsvermerk versehen werden, so ist dies ab dem 01. Juli 2026 nur noch möglich, wenn die Unterlagen vorher durch das Thailändische Außenministerium überbeglaubigt wurden.

Über unser Büro in Bangkok können wir Ihnen sowohl die Überbeglaubigung beim Außenministerium als auch die Legalisation bei der Botschaft anbieten.

Ab 01.07.2026 nur noch mit Überbeglaubigung!

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